Aktuell bietet die Janitos Versicherung zwei Grundtarife unter den Namen JA Dental sowie JA Dental Plus an. Der Grundtarif bietet eine Kostenübernahme zwischen 60 und 70 Prozent für diverse Formen von Zahnersatz, wobei die gewährte Höhe abhängig von den Einträgen im Bonusheft des Versicherten erfolgt. Selbst bei einem nicht vorgelegten Heil- und Kostenplan kann eine Kostenübernahme von bis zu 50% in vielen Fällen möglich werden. Deutlich weiter geht der Schutz im Rahmen des Tarifs JA Dental Plus, der für Zahnersatz zwischen 80 und 90 Prozent auszahlt. Zudem übernimmt der Tarif sämtliche Kosten für die reine Zahnbehandlung, sofern die gesetzliche Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt. Auch Maßnahmen der individuellen Prophylaxe sowie Eingriffe durch den Kieferchirurgen werden in vielen Fällen bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten übernommen.
Zahnärztliche Leistungen
100% Erstattung, 8 Monate Wartezeit, keine Leistungsstaffel
Als Zahnbehandlung gelten Wurzelbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums (Kostenerstattung bereits ab 1,5mm Taschentiefe), Leistungen zur Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) einschließlich der Material- und Laborkosten. Privatärztliche Rechnungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn für die Maßnahme insgesamt keine Leistungspflicht der GKV besteht.
90% Erstattung, 8 Monate Wartezeit, bis 100,- Euro pro Jahr
Ersetzt werden 90% der Aufwendungen für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen (z.B. professionelle Zahnreinigung) bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 100,- Euro innerhalb eines Versicherungsjahres. Rechnungen werden unabhängig von der Art der Abrechnung akzeptiert. (Nach GOZ, analoge Abrechnung und pauschale Abrechnung)
80% bis 90%, 8 Monate Wartezeit
Gemeint sind damit dentinadhäsive Konstruktionen (Kompositfüllungen, Kunststofffüllungen)
80% bis 90%, 8 Monate Wartezeit
Als Zahnersatz gelten Inlays, Onlays, Kronen, Teilkronen, Teleskopkronen, Brücken, Stiftzähne, Voll- oder Teilprothesen, Implantate, Reparaturen bestehenden Zahnersatzes und funktionsanalytische bzw. funktionstherapeutische Leistungen einschließlich der Material- und Laborkosten.
Wird nur die Regelversorgung in Anspruch genommen, erhöht sich der Erstattungssatz auf 100%.
80% bis 90% Erstattung, 8 Monate Wartezeit
Inklusive Knochenaufbau und Funktionsanalyse
80% bis 90% Erstattung, 8 Monate Wartezeit
80% Erstattung, 8 Monate Wartezeit
Erstattung der Gesamtkosten einer medizinisch notwendigen Behandlung, bei Personen die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, soweit kein Leistungsanspruch der GKV besteht. Für Kieferorthopädie gilt separate Leistungsstaffel von: 500,- Euro im 1. Jahr, 1000,- Euro im 1. Bis 2. Jahr, 1500,- Euro im 1. Bis 3. Jahr, 2000,- Euro im 1.bis 4. Jahr. Danach während der gesamten Vertragslaufzeit bis maximal 5000,- Euro.
Allgemeines
Prozentsätze beziehen sich auf den Gesamtrechnungsbetrag inkl. privatärztlicher Rechnungsanteile. Erstattung erfolgt auch ohne Vorleistung der GKV. Eventuelle Vorleistungen der GKV werden angerechnet. Erstattet wird im Rahmen der GOZ bis zu den Höchstsätzen, d.h. bei zahnärztlichen Leistungen bis 3,5fachh, bei medizinisch technischen Leistungen bis 2,5fach und bei Laborleistungen bis 1,3fach. Bei Nachweis eines lückenlos geführten Bonushefts über die vergangenen 10 Jahre steigt der Erstattungsatz für Zahnersatz von 80% auf 90%.
Tarif sieht für Zahnersatz und Füllungen folgende Leistungsstaffel vor: 1000,- Euro im 1. Jahr, 2000,- Euro im 1. bis 2. Jahr, 3000,- Euro im 1. bis 3. Jahr, 4000,- Euro im 1. bis 4. Jahr. Danach und bei Unfall keine Begrenzung.
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Danach kündbar mit 3 monatiger Kündigungsfrist.
250,- Euro pro Jahr für Akkupunktur und Anästhesie.
Bei umfangreichen Behandlungen wird die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes empfohlen, Tarif ist ohne Altersrückstellungen kalkuliert
GKV = Gesetzliche Krankenversicherung, GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte