Inter Zahnzusatzversicherung - Tarif Detnal Comfort plus
Die INTER Dental Comfort plus Zahnzusatzversicherung, wurde in der Ausgabe 5/2010 von der Zeitschrift Finanztest mit „gut“ bewertet. Der Tarif zeichnet sich vor Allem dadurch aus, dass es weder ein Höchstaufnahmealter noch eine Risikoprüfung gibt. D.h. es müssen keinerlei Gesundheitsfragen beantwortet werden. Der Tarif leistet 80% der für Zahnersatz anfallenden Kosten unabhängig von der Wahl der Versorgung, sofern die gesetzliche Krankenversicherung auch Leistungen erbringt. Bei Wahl der gesetzlichen Regelversorgung werden sogar 100% der Restkosten übernommen. Der zu berücksichtigende Pferdefuß des Tarifes sind die geringen Summenbegrenzungen in den ersten vier Versicherungsjahren von 250,- Euro pro Jahr und die dauerhafte jährliche Höchstleistung ab dem 49. Monat von 3600,- Euro per anno.
| Leistungsübersicht INTER Dental Comfort plus Zahnzusatzversicherung | |
| Gesellschaft: Inter Versicherungen Tarif: Dental Comfort plus | |
| Kurzbeschreibung | |
| Dental Comfort plus | Zahnärztlicher Tarif: 80% Erstattung für Zahnersatz |
| Zahnärztliche Leistungen | |
| Zahnersatz | 80% Erstattung, 8 Monate Wartezeit Gemeinsam mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet der Tarif 80% der der Behandlungskosten für Zahnersatz unabhängig von der Wahl der Versorgung ohne Begrenzung auf Höchstsätze der GOZ und ohne Begrenzung der Material- und Laborkostenunter Beachtung der Leistungsstaffel und der Jahreshöchstleistung. Bei Wahl der Regelversorgung werden 100% der Kosten Erstattet. |
| Implantate | 80% Erstattung, 8 Monate Wartezeit Inklusive Knochenaufbau und Funktionsanalyse |
| Inlays | 80% Erstattung, 8 Monate Wartezeit |
| Allgemeines | |
| Erstattung | Prozentsätze beziehen sich auf den gesamten Rechnungsbetrag inkl. privatärztlicher Rechnungsanteile inkl. der obligatorischen Vorleistung der GKV. Erstattet wird auch über die Höchstsätze der GOZ hinaus. Desweiteren sind die Kosten für Material- und Laborkosten tariflich nicht begrenzt. |
| Zahnstaffel | In den ersten vier Versicherungsjahren gilt folgende Zahnstaffel: 250,- Euro Erstattungsbetrag in den ersten 12 Monaten Danach (ab dem 49. Monat) Jahreshöchstleistung von 3600,- Euro. Erhöht sich auf 4.800,- Euro pro Jahr, wenn in den letzten 3 Versicherungsjahren vor einer Zahnbehandlung jeweils mindestens eine professionelle Zahnreinigung durch quittierte Rechnung des Zahnarztes nachgewiesen wird. |
| Mindestlaufzeit | Die Mindestvertragsdauer beträgt 3 Jahre. Danach kündbar mit drei monatiger Kündigungsfrist zum Versicherungsjahresende. |
| Besonderheiten | Vor Behandlungsbeginn ist die Vorlage eiens Heil- und Kostenplanes verpflichtend. Der Tarif ist ohne Beitragsrückstellungen kalkuliert. |
| Abkürzungen | GKV = Gesetzliche Krankenversicherung, GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte |

