ARAG Zahnzusatzversicherung - Tarif ARAG Z70
Der Arag Z70 ist der kleine Bruder des Toptarifes Z100. Für Zahnersatz werden 70% Erstattung erbracht. Dabei ist es Ihnen überlassen ob Sie sich für die billige Regelversorgung oder für privatärztliche Versorgung beispielsweise mit Implantaten oder Inlays entscheiden. Eventuelle Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden verrechnet. Tarif leistet für Zahnersatz unabhängig von der GKV. Darüber hinaus werden die Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Erwachsenen zu 70% erstattet soweit kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht. Sehr günstiger Tarif mit guten Leistungen bei Zahnersatz für alle die sich keinen Toptarif leisten möchten.
| Leistungsübersicht ARAG Zahnzusatzversicherung | |
| Gesellschaft: ARAG Krankenversicherung Tarif: ARAG Z70 | |
| Kurzbeschreibung | |
| ARAG Z70 | Zahnärztlicher Tarif: 70% Erstattung für Zahnersatz, 70% Erstattung für Kieferorthopädie |
| Zahnärztliche Leistungen | |
| Zahnersatz | 70% Erstattung, 8 Monate Wartezeit Als Zahnersatz gelten Prothesen, Stiftzähne, Kronen, Brücken, Implantate, funktionsanalytische bzw. funktionstherapeutische Leistungen einschließlich Vor- und Nachbehandlungen und Reparaturen bestehenden Zahnersatzes. 70% Erstattung bei Wahl der Regelversorgung. |
| Implantate | 70% Erstattung, 8 Monate Wartezeit |
| Inlays | 70% Erstattung, 8 Monate Wartezeit |
| Kieferorthopädie | 70% Erstattung, 8 Monate Wartezeit Erstattet werden 70% des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendige Behandlungen soweit keine Leistungen seitens der GKV erbracht werden. |
| Allgemeines | |
| Erstattung | Prozentsätze beziehen sich auf den Gesamtrechnungsbetrag inkl. privatärztlicher Rechnungsanteile. Erstattung erfolgt auch ohne Vorleistung der GKV. Eventuelle Vorleistungen der GKV werden angerechnet. Erstattet wird im Rahmen der GOZ ohne Begrenzung auf Höchstsätze soweit sachlich angemessen. |
| Zahnstaffel | Ab Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz un Kieferorthopädie in den ersten 2 Jahren wie folgt begrenzt: 400,- Euro im ersten Jahr, 800,- Euro in den ersten 2 Jahren. Danach unbegrenzt. Von Beginn an keine Begrenzungen bei Unfall. |
| Mindestlaufzeit | Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Danach kündbar mit 3 monatiger Kündigungsfrist. |
| Besonderheiten | Bei umfangreichen Behandlungen wird die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes empfohlen. Bei Kieferorthopädie zählt hierzu auch die Einstuffung in die sog. Kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Tarif ist mit Altersrückstellungen kalkuliert. |
| Abkürzungen | GKV = Gesetzliche Krankenversicherung, GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte |


