ARAG Zahnzusatzversicherung - Tarif ARAG Z100
Der Arag Z50/90 bietet das umfangreichste Leistungsspektrum unter den günstigen Basistarifen. Erstattungen erfolgen sowohl für Zahnersatz wie auch Zahnbehandlung, Prophylaxe und Kieferorthopädie. Hierbei werden 50% der Gesamtkosten aus dem Tarif erstattet. Darüber hinaus erhalten Sie noch den Kassenanteil. Die Erstattung aus dem Tarif zusammen mit dem Kassenanteil darf jedoch nicht höher sein als 90% der Gesamtrechnung. Wer eine günstige Alternative für alle Bereiche der Zahnmedizin sucht ist mit dem ARAG Z50/90 bestens aufgestellt.
| Leistungsübersicht ARAG Zahnzusatzversicherung | |
| Gesellschaft: ARAG Krankenversicherung Tarif: ARAG Z50 / 90 | |
| Kurzbeschreibung | |
| ARAG Z50 / 90 | Zahnärztlicher Tarif: 50% bis max. 90% Erstattung für Zahnbehandlung, 50% bis max. 90% Erstattung für Zahnprophylaxe, 50% bis max. 90% Erstattung für Zahnersatz, 50% Erstattung für Kieferorthopädie |
| Zahnärztliche Leistungen | |
| Zahnbehandlung | 50% bis max. 90% Erstattung, 3 Monate Wartezeit Als Zahnbehandlung gelten konservierende Maßnahmen wie z.B. hochwertige Füllungen |
| Prophylaxe | 50% bis max. 90% Erstattung, 3 Monate Wartezeit Als Zahnprophylaxe gelten professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, Fluoridierung, Erstellung eines Mundhygienestatus und Kontrollen des Übungserfolges. |
| Zahnersatz | 50% bis max. 90% Erstattung, 8 Monate Wartezeit Als Zahnersatz gelten Prothesen, Stiftzähne, Kronen, Brücken, Implantate, funktionsanalytische bzw. funktionstherapeutische Leistungen einschließlich Vor- und Nachbehandlungen und Reparaturen bestehenden Zahnersatzes. |
| Implantate | 50% bis max. 90% Erstattung, 8 Monate Wartezeit |
| Inlays | 50% bis max. 90% Erstattung, 8 Monate Wartezeit |
| Kieferorthopädie | 50% Erstattung, 8 Monate Wartezeit Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendige Behandlungen soweit keine Leistungen seitens der GKV erbracht werden. |
| Allgemeines | |
| Erstattung | Prozentsätze beziehen sich auf den Gesamtrechnungsbetrag inkl. privatärztlicher Rechnungsanteile. Erstattung erfolgt auch ohne Vorleistung der GKV. Eventuelle Vorleistungen der GKV werden nicht angerechnet und erhöhen den Erstattungsanteil über die 50% hinaus auf max. 90% der Gesamtrechnung. Erstattet wird im Rahmen der GOZ ohne Begrenzung auf Höchstsätze soweit sachlich angemessen. |
| Zahnstaffel | Ab Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz in den ersten 2 Jahren wie folgt begrenzt: 310,- Euro im ersten Jahr, 620,- Euro in den ersten 2 Jahren. Danach unbegrenzt. Von Beginn an keine Begrenzungen bei Unfall. |
| Mindestlaufzeit | Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Danach kündbar mit 3 monatiger Kündigungsfrist. |
| Besonderheiten | Bei umfangreichen Behandlungen wird die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes empfohlen. Bei Kieferorthopädie zählt hierzu auch die Einstuffung in die sog. Kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Tarif ist mit Altersrückstellungen kalkuliert. |
| Abkürzungen | GKV = Gesetzliche Krankenversicherung, GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte |


