ARAG Zahnzusatzversicherung - ARAG Z100

Der Arag Z100 gehört zu den besten Zahnzusatzversicherungen am Markt. Neben hohen Erstattungen von 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie und 100% Erstattung für Prophylaxe und Zahnbehandlung zeichnet den Tarif insbesondere aus, dass die Leistungen nicht wie bei den anderen Toptarifen auf die Höchstsätze der GOZ beschränkt sind. Außerdem ist der Tarif mit Altersrückstellungen kalkuliert, was zur Folge hat, dass sich der Beitrag im Laufe der Jahre nicht dem Alter anpasst sondern konstant bleibt. Die vergleichsweise geringen Summenbegrenzungen fallen nicht ins Gewicht da Sie nur die ersten beiden Versicherungsjahre betreffen. Bereits nach 24 Monaten stehen die Leistungen unbegrenzt zur Verfügung. Ein absolut empfehlenswertes Angebot, was sich seit vielen Jahren in der Spitzengruppe aller Angebote festgesetzt hat.
| Leistungsübersicht - ARAG Zahnzusatzversicherung | |
| Gesellschaft: ARAG Krankenversicherung Tarif: ARAG Z100 | |
| Kurzbeschreibung | |
| ARAG Z100 | Zahnärztlicher Tarif: |
| Zahnärztliche Leistungen | |
| Zahnbehandlung | 100% Erstattung, 3 Monate Wartezeit Als Zahnbehandlung gelten konservierende Maßnahmen wie z.B. hochwertige Füllungen |
| Prophylaxe | 100% Erstattung, 3 Monate Wartezeit, bis zu 4 mal im Jahr Als Zahnprophylaxe gelten professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, Fluoridierung, Erstellung eines Mundhygienestatus und Kontrollen des Übungserfolges. |
| Füllungen | 100% Erstattung, 3 Monate Wartezeit |
| Zahnersatz | 80% Erstattung, 8 Monate Wartezeit Als Zahnersatz gelten Prothesen, Stiftzähne, Kronen, Brücken, Implantate, funktionsanalytische bzw. funktionstherapeutische Leistungen einschließlich Vor- und Nachbehandlungen und Reparaturen bestehenden Zahnersatzes. 100% Erstattung bei Wahl der Regelversorgung. |
| Implantate | 80% Erstattung, 8 Monate Wartezeit |
| Inlays | 80% Erstattung, 8 Monate Wartezeit |
| Kieferorthopädie | 80% Erstattung, 8 Monate Wartezeit Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendige Behandlungen soweit keine Leistungen seitens der GKV erbracht werden. |
| Allgemeines | |
| Erstattung | Prozentsätze beziehen sich auf den Gesamtrechnungsbetrag inkl. privatärztlicher Rechnungsanteile. Erstattung erfolgt auch ohne Vorleistung der GKV. Eventuelle Vorleistungen der GKV werden angerechnet. Erstattet wird im Rahmen der GOZ ohne Begrenzung auf Höchstsätze soweit sachlich angemessen. |
| Zahnstaffel | Ab Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz in den ersten 2 Jahren wie folgt begrenzt: 500,- Euro im ersten Jahr, 1000,- Euro in den ersten 2 Jahren. Danach unbegrenzt. Von Beginn an keine Begrenzungen bei Unfall. |
| Mindestlaufzeit | Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Danach kündbar mit 3 monatiger Kündigungsfrist. |
| Besonderheiten | Bei umfangreichen Behandlungen wird die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes empfohlen. Bei Kieferorthopädie zählt hierzu auch die Einstuffung in die sog. Kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Tarif ist mit Altersrückstellungen kalkuliert. |
| Abkürzungen | GKV = Gesetzliche Krankenversicherung, GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte |


