Der Tarif CSS Zahnbehandlung und Zahnersatz top wurde von der CSS Versicherung speziell für den deutschen Markt konzipiert und ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Er sieht einen Schadenfreiheitsrabatt vor, der auch dann greift, wenn nur Leistungen für professionelle Zahnreinigung in Anspruch genommen wurden. CSS Zahnbehandlung und Zahnersatz top leistet auf privatärztlichem Niveau: für die klassischen Zahnersatzbereiche wie Kronen, Brücken, Inlays und Implantate, abhängig vom Bonusheft 80 bis 90 Prozent, und er schließt auch Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen und sogar für Kieferorthopädie mit ein. Für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung werden inklusive des Festkostenzuschusses der gesetzlicher Krankenversicherung 100 % der Kosten übernommen. Es ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung fehlende, nicht ersetzte Zähne sowie durch herausnehmbare Prothesen ersetzte Zähne in den Vertrag nicht eingeschlossen werden können.
LEISTUNGSDETAILS
Zahnbehandlung
Leistung bei professioneller Zahnreinigung
Der Tarif CSS Zahnbehandlung und Zahnersatz top erstattet bei zwei Sitzungen im Jahr 100 Prozent für Zahnprophylaxe. Bei medizinischer Notwendigkeit sind auch mehrere Sitzungen pro Jahr möglich. Zu der Zahnprophylaxe zählen professionelle Zahneinigung, Versiegelung und Fluoridierung, Speicheltest zur Keimbestimmung, Kariesrisikodiagnostik, Erstellung eines Mundhygienestatus und Kontrolle des Übungserfolges. Mit GOZ oder Analogabrechnung ist diese Leistung umfangreicher als bei jedem anderen Versicherer.
Leistung für Zahnbehandlung / Kunststofffüllungen
Der Tarif CSS Zahnbehandlung und Zahnersatz top erstattet 100 Prozent für folgende Zahnbehandlungsmaßnahmen:
- Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen, erstattungsfähig bis zum 3,5 fachen Satz (gemäß GOZ Ziffern 215 bis 217)
- Aufwendungen für die nicht zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung zählenden Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung)
- Chirurgische Maßnahmen (Wurzelspitzenresektion), parodontologische Leistungen (z.B. < 3,5 mm Taschentiefe mit Knochenabbau), Weichgewebsmaßnahmen, Behandlung knöcherner parodontaler Defekte, Untersuchungen zum Nachweis paropathogener Keime, Schienen- und Aufbissbehelfe.


