Wie sind die Prozentangaben der Versicher zu verstehen?
Prozentangaben, schön und gut, aber worauf beziehen die sich eigentlich? Bei weit über hundert Tarifen am Markt gibt es die irrsten und wirrsten Kombinationen. Doch nur eine Lösung ist fair. Die Prozentsätze müssen sich auf den Gesamtrechnungsbetrag des Zahnarztes beziehen. Was ist damit gemeint?
Ein Beispiel zu den Prozentangaben:
Ihnen wurde ein Zahn gezogen und Sie möchten die entstandene Lücke durch ein Implantat mit Keramik-Krone ersetzen lassen. Die Gesamtkosten der Behandlung belaufen sich auf 3000,- Euro (Bundesdurchschnitt). Der maximale Kassenzuschuß auf 375,- Euro. Leistet der Versicherer 80% für Zahnersatz bezogen auf den Rechnungsbetrag bedeutet das folgendes.
80% von 3000,- Euro macht 2400,- Euro.
600,- Euro ist Ihr Eigenanteil, den Sie weiterhin aus eigener Tasche bezahlen müssen.
375,- Euro bekommen Sie im besten Fall von der gesetzlichen Krankenkasse. Nur was Sie tatsächlich von der Kasse bekommen wird angerechnet. In unserem Beispiel 375,- Euro.
Bleibt ein Restbetrag von 2025,- Euro offen der von Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung übernommen wird. Ohne einen solchen Schutz müssten Sie im Beispiel statt den 600,- Euro ganze 2625,- Euro selbst aufbringen.
Alle von uns empfohlenen Premiumtarife leisten mindestens 80% für Zahnersatz. Die Prozentangaben beziehen sich immer auf den Rechnungsbetrag inkl. eventueller Vorleistungen der gesetzlichen Kassen.Vorsicht vor Angeboten die mit 100% Erstattung werben. Damit ist nur die Verdoppelung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung gemeint. Richtig ist nur, dass bei Wahl der Regelversorgung und ohne darüberhinausgehende privatärztliche Rechnungsanteile keine Zuzahlungen geleistet werden müssen. In unserem Beispiel mit einer Implantat Versorgung bedeutet das: 289 Euro Festzuschuss von der Kasse und das Selbe nochmal vom Versicherer, macht zusammen 578,- Euro von 3000,- Rechnungsbetrag. Das sind nicht die 100% aus der vollmundigen Werbung, sondern de facto knapp 20%.

