Was ist eigentlich mit Regelversorgung gemeint?
Unter Regelversorgung versteht man die wirtschaftlichste Versorgung einer medizinisch notwendigen Behandlung in ausreichender Art und Weise.
Gemeint ist, welche kostengünstigste Behandlungsmethode führt in Ihrer einfachsten Form dazu einen aus rein medizinischer Sicht bestehenden Mangel zu beheben. Auf Nachhaltigkeit, Komfort oder gar Ästhetik wird keine Rücksicht genommen.
Die Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenkassen bezieht sich immer auf die Regelversorgung.
Zur Veranschaulichung hierzu einige Beispiele aus der Praxis zur Regelvorsorgung:
Bei einer leichten Karies an einem Seitenzahn ist es medizinisch notwendig die Karies vollständig zu entfernen und das entstandene Loch zu füllen. Die wirtschaftlichste Form, dies zu tun ist eine Amalgamfüllung. Dafür kommt die gesetzliche Krankenversicherung auch in voller Höhe auf. Trotz aller Bedenken die hinsichtlich der Verwendung von Amalgam existieren, müssen Patienten die beispielsweise auf Kunststofffüllungen zurückgreifen möchten bereits zuzahlen.
Obwohl Einigkeit darüber herrscht, dass professionelle Zahnreinigung sich nachhaltig positiv auf die Gesundheit von Zahnfleisch und Zähnen auswirkt wird die reine Zahnsteinentfernung als bereits als ausreichend angesehen. Die Assoziation der Schulnote 4 mit dem Begriff „ausreichend“ war seitens des Gesetzgebers nicht beabsichtigt trifft im Fall der Regelversorgung aber genau ins Schwarze. Daraus folgt die Kosten einer professionellen Zahnreinigung sind keine Kassenleistung und vom Patienten selbst zu tragen.
Eine Parodontosebehandlung wird erst ab einer Taschentiefe von 4mm von der Kasse übernommen, obwohl die meisten Zahnärzte bereits ab einer Tiefe von 1,2mm dringend zu einer klar selbst zu tragenden Behandlung raten. Das Paradoxe daran: Fortgeschrittene Parodontose führt in vielen Fällen zum Verlust sogar gesunder Zähne.
Womit wir bereits beim Zahnersatz angelangt wären. Hier ist die Abgrenzung der Regelversorgung am deutlichsten da auch am drastischsten. Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Versicherer nur noch die befundbezogenen Festzuschüsse. Zwar ist der Patient in der Wahl der anschließenden Behandlung frei, jedoch leitet sich die Höhe des fixen Festzuschusses von den bei der Wahl der Regelversorgung zu erwartenden Kosten ab. Und wie man bereits vermutet sind die Preisunterschiede zwischen herausnehmbaren Prothesen die über Nacht ins Kukident-Bad gelegt werden und Implantat getragenen Suprakonstruktionen aus Vollkeramik enorm. Vergleichen Sie hierzu auch unsere Erstattungsbeispiele.

