Was ist Versorgung auf privatärztlichem Niveau?
Kurz gesagt sind alle Leistungen die nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden Versorgungen auf privatärztlichem Niveau. Diese sind dann privat zu liquidieren, d.h. Sie als Patient zahlen diese Posten aus eigener Tasche. Unabhängig von der Wahl der Versorgung kommen Sie nicht um Zuzahlungen herum. Da selbst bei den billigsten Formen des Zahnersatzes die gesetzliche Kasse nicht alle Kosten trägt. Zudem werden Sie sich in den meisten Fällen selbst für die Zuzahlungsvariante entscheiden.
Hierzu einige Beispiele zur Leistung auf privatärztlichem Niveau:
Im Seitenzahnbereich werden nur Füllungen aus Amalgam vollständig übernommen. Das Material ist jedoch seit Jahren umstritten. Die meisten Patienten entscheiden sich deshalb für die teurere Kunststoffvariante.
Jährliche Zahnsteinentfernung wird von der Kasse bezahlt. Professionelle Zahnreinigung (PZR) jedoch nicht. Die Sinnhaftigkeit der PZR für die dauerhafte Zahnfleisch- und Zahngesundheit ist unumstritten.
Parodontosebehandlungen werden erst ab einer Taschentiefe von 4mm übernommen. Bereits ab 1,2 mm ist es ratsam mit der Behandlung zu beginnen, da durch Zahnfleischrückgang auch gesunde Zähne ausfallen können.
Zahnersatz, das wird teuer. Oder greifen Sie etwa freiwillig auf die Variante einer Prothese zurück, die Sie abends zu Corega Tabs oder Kukident ins Wasserbad legen. Wohl eher nicht. Also sollte es zumindest eine Brücke sein und dann auch noch verblendet, damit es nicht gleich jedem auffällt. Da Brücken an den angrenzenden gesunden Zähnen verankert werden müssen, und diese dadurch weitestgehend abgeschliffen und damit in Mitleidenschaft gezogen werden müssen, empfiehlt sich oft ein Implantat. Implantate sind künstliche Zahnwurzeln aus Titan oder Ähnlichem die in den Kiefer eingesetzt (implantiert) werden. Andere Zähne sind nicht betroffen. Auf das Implantat wird eine so genannte Suprakonstruktion in Form einer Keramik-Krone geschraubt und fertig ist ein täuschend echt aussehender künstlicher Zahn.
All diese schonenden, ästhetischen Behandlungsformen sind nicht Teil des gesetzlichen Leistungskatalogs sondern Versorgungen auf privatärztlichem Niveau und müssen ohne private Zahnzusatzversicherung aus dem eigenen Portemonnaie beglichen werden.

