Wer leistet wann für Kieferorthopädie?
Bei Erwachsenen wird für kieferorthopädische Maßnahmen seitens der gesetzlichen Krankenversicherung generell nicht geleistet. Nur in äußersten Ausnahmefällen wie bei schwersten unfallbedingten Entstellungen im Gesicht. Kieferorthopädie gehört auch nicht zu den größten Risiken bei Volljährigen.
Bei Kindern sieht es da schon wieder ganz anders aus. Bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen wird von Fall zu Fall unterschieden.
Die Kiefer- bzw. Zahnfehlstellungen werden je nach Grad und Schwere in fünf so genannte Kieferindikationsgruppen (KIG 1-5) eingeteilt. Wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit der Behandlung einer Fehlstellung innerhalb der KIG drei bis fünf begonnen, werden die Kosten der Behandlung von der gesetzlichen Kasse übernommen. In solchen Fällen tragen die Eltern nur eventuelle behandlungsspezifische Mehrkosten.
Wird die Fehlstellung in die KIG eins und zwei eingestuft ist keine Kostenerstattung von AOK, BKK und Co. zu erwarten. Dort muss komplett aus eigener Tasche gezahlt werden. Bei der Wahl der passenden Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte unbedingt darauf geachtet werden das Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen in KIG 2 vom jeweiligen Tarif übernommen werden. Im besten Fall leistet der Versicherer auch für Mehrkosten die durch erhöhten Aufwand oder besserer Methoden in den KIG Stufen drei bis fünf entstehen können. Unbedingt ist zu beachten, dass bereits vor Versicherungsabschluss von Zahnärzten oder Kieferorthopäden angeratene Behandlungen nicht mehr versicherbar sind. Deshalb empfiehlt es sich frühzeitig sein Kind in weiser Voraussicht zu versichern. Die monatlichen Kosten liegen auf jeden Fall unter 20 Euro. Gering im Vergleich, da im Fall der Fälle ohne Versicherung das Geschrei auf beiden Seiten groß sein dürfte.
Bei Kindern sieht es da schon wieder ganz anders aus. Bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen wird von Fall zu Fall unterschieden.
Die Kiefer- bzw. Zahnfehlstellungen werden je nach Grad und Schwere in fünf so genannte Kieferindikationsgruppen (KIG 1-5) eingeteilt. Wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit der Behandlung einer Fehlstellung innerhalb der KIG drei bis fünf begonnen, werden die Kosten der Behandlung von der gesetzlichen Kasse übernommen. In solchen Fällen tragen die Eltern nur eventuelle behandlungsspezifische Mehrkosten.
Wird die Fehlstellung in die KIG eins und zwei eingestuft ist keine Kostenerstattung von AOK, BKK und Co. zu erwarten. Dort muss komplett aus eigener Tasche gezahlt werden. Bei der Wahl der passenden Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte unbedingt darauf geachtet werden das Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen in KIG 2 vom jeweiligen Tarif übernommen werden. Im besten Fall leistet der Versicherer auch für Mehrkosten die durch erhöhten Aufwand oder besserer Methoden in den KIG Stufen drei bis fünf entstehen können. Unbedingt ist zu beachten, dass bereits vor Versicherungsabschluss von Zahnärzten oder Kieferorthopäden angeratene Behandlungen nicht mehr versicherbar sind. Deshalb empfiehlt es sich frühzeitig sein Kind in weiser Voraussicht zu versichern. Die monatlichen Kosten liegen auf jeden Fall unter 20 Euro. Gering im Vergleich, da im Fall der Fälle ohne Versicherung das Geschrei auf beiden Seiten groß sein dürfte.

