Kann man eine Zahnzusatzversicherung abschließen, um sich eine bereits angeratene Behandlung erstatten zu lassen?
Nein, das ist nicht möglich und vergleichbar mit einem brennenden Haus oder einem verunfallten Fahrzeug: beides kann man im Nachhinein nicht mehr versichern. Bereits angeratene Behandlungen sind ähnlich wie Schadensfälle zu sehen und sind bei allen Zahnzusatzversicherungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Jeder, bei Antragstellung intakte Zahn ist für zukünftige Schadensfälle versichert. Gleiches gilt auch für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern. Meist sind diese im Vorschulalter vom Kieferorthopäden vorhersehbar. Sind bereits Röntgenaufnahmen gemacht worden auf denen ersichtlich ist, dass die kieferorthopädische Behandlung später mit 100 prozentiger Wahrscheinlichkeit notwendig sein wird, dann ist das ebenso eine angeratene Behandlung, die im Nachhinein durch die CSS Versicherung nicht versichert werden kann. Ereignisse, die hingegen nicht sicher eintreffen, sind mitversichert.

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