Erhält der Zahnarzt das Behandlungshonorar vom Versicherer?
Nein, der Zahnarzt stellt eine Rechnung über privatärztliche Leistungen direkt an den Patienten. Der Patient bzw. Versicherungsnehmer reicht diese dann bei der CSS Versicherung ein und erhält die tariflich vereinbarte Leistung auf sein Konto überwiesen. Anschließend ist die Honorarforderung des Zahnarztes zu begleichen.

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