Mein Zahnarzt hat den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung empfohlen, was ist zu beachten?
Es ist nicht möglich, eine Zahnzusatzversicherung für bereits geplante angeratene Maßnahmen abzuschließen, ebenso nicht für Maßnahmen für die ein Heil- und Kostenplan erstellt worden ist, da der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss eingetreten ist und damit von keiner Versicherung übernommen würde. Empfiehlt der Zahnarzt eine Zahnzusatzversicherung im Fall der Fälle, dass „da mal etwas kommen könnte“, so impliziert das keine konkrete Behandlungsabsicht. In diesem Fall ist kein Versicherungsfall eingetreten und die Zahnzusatzversicherung jederzeit abschließbar.

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