Wann werden die Versicherungsbeiträge abgebucht?
Die CSS Versicherung bucht die Beiträge – wie im Schweizer Mutterland üblich – im Nachhinein ab. In der Erstpolice zur CSS Zahnzusatzversicherung findet sich daher auch auf der 2. Seite, direkt unterhalb der Angabe zur Beitragshöhe ein besonderer Hinweis mit folgendem Text: "Die Erstprämie wird in der Regel zum Beginn des Monats abgebucht, der dem Monat Ihres Versicherungsbeginns folgt. Wir buchen die Prämie von dem unten genannten Konto ab. Bei Abbuchung Ihrer Erstprämie ist es aus technischen Gründen möglich, dass die Erstprämie erst zum übernächsten Monatsbeginn, der auf Ihren Versicherungsbeginn folgt, abgebucht wird. Ihr Versicherungsschutz ist nicht gefährdet, wenn unser Abruf der Erstprämie bei Ihrer Bank eingelöst wird. Die Folgeprämie wird ebenfalls nachschüssig von dem unten genannten Konto abgebucht. Die Abbuchung findet immer zu Beginn des Folgemonats statt."
Diese kundenfreundliche Regelung führt oft zu Nachfragen, da sie vielen deutschen Kunden nicht bekannt ist. Wenn die im Bereich "Zahlungsmodalitäten" angegebene Bankverbindung korrekt ist, so dass die Abbuchung des Erstbeitrags durchgeführt werden kann, besteht ab dem Zugang der Police der tariflich vereinbarte Versicherungsschutz.
Kann sich der Beitrag der CSS Zahnzusatzversicherung erhöhen?
Grundsätzlich kann sich der Beitrag bei jeder Zahnzusatzversicherung erhöhen. Das dient der langfristigen Sicherstellung der versicherten Leistung, da zum einen aufgrund von medizinischem Fortschritt, immer besseren und hochwertigeren Behandlungsmaterialien und Behandlungsmethoden, steigenden Löhnen und Gehältern im Gesundheitswesen sowie der Inflation auch die Kosten für jede Behandlung steigen. Zum anderen kann auch ein verändertes Verhalten der Versicherten dazu führen, dass die Kosten stärker steigen als eingeplant war. Ist beispielsweise die Leistung für Prophylaxebehandlung auf keinen Höchstbetrag begrenzt, so kann es zu nicht-kalkulierten Ausgaben kommen, wenn jeder Versicherte durchschnittlich einmal häufiger zur professionellen Zahnreinigung ginge als er es normalerweise tun würde, nur weil dies für ihn kurzfristig keine höheren Kosten verursachte. Die Kosten werden generell auf alle Versicherten aufgeteilt. Wenn die Ausgaben deutlich steigen, muss der Versicherer das ursprüngliche Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben wieder herstellen. Daher werden von Zeit zu Zeit die Beiträge wieder angepasst, nur so können die garantierten Leistungen der Zahnzusatzversicherung im Leistungsfall auch erbracht werden. Mit einem kostenbewussten Verhalten und mit der Inanspruchnahme von nur medizinisch notwendigen Leistungen können die Versicherten wesentlich dazu beitragen, dass die Beiträge langfristig stabil bleiben.
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