Wie lange ist man an den Vertrag gebunden und wie kann man den Zahnzusatzversicherungsvertrag beenden?
Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12.. Bei Versicherungsbeginn innerhalb eines Jahres, ist immer das laufende Rumpfjahr und das folgende Kalender zu leisten. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer ist der Vertrag jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar.

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