Erstattet die CSS Zahnzusatzversicherung auch ausländische Zahnarztrechnungen?
Ja, ausländische Zahnarztrechnungen werden von der CSS Versicherung erstattet. Da die gesetzliche Krankenversicherung in diesen Fällen keine Vorleistung erbringt, wird ein pauschaler Betrag als Leistung der GKV angerechnet. Dieser beträgt bei Zahnersatz 40 Prozent, bei Implantaten und Inlays 20 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.

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