Fehlende Zähne über Zahnzusatzversicherung mitversichern!
Ihnen fehlen Zähne und Sie möchten diese Zähne bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung gerne mitversichern? Kein Problem, zunächst muss nur geklärt werden welche Zähne als fehlend gelten, denn hier kommt es häufig zu Missverständnissen.
Als fehlend gelten generell alle fehlenden nicht ersetzten Zähne, außer Milchzähne, Weisheitszähne und vollständiger Lückenschluss. Das bedeutet ist ein verlorener Zahn durch Zahnersatz dauerhaft ersetzt worden gilt er nicht mehr als fehlend. Auch der vorhandene Zahnersatz ist mitversichert, soweit dieser bei Antragsstellung voll funktionsfähig und nicht reparaturbedürftig ist. Milchzahnlücken gelten auch nicht als fehlende Zähne soweit dort wieder ein natürlicher Zahn nachwächst. Mit vollständigem Lückenschluss ist eine geschlossene Zahnreihe gemeint ohne Lücke. Oft werden Zähne aus Platzgründen oder ähnlichem gezogen. Die verbleibenden Zähne werden kieferorthopädisch so vorschoben, dass sich auf Dauer eine geschlossene Zahnreihe ergibt. Solche Zähne gelten auch nicht als fehlend da keine Lücke für eventuellen Zahnersatz vorhanden ist. Wurden die 8er Zähne, damit sind die Weisheitszähne gemeint, gezogen gelten diese auch nicht als fehlend. Dies liegt darin begründet, dass die Weisheitszähne aus medizinischer Sicht keinen notwendigen Zweck erfüllen. Menschen ohne Weisheitszähne sind beispielsweise nicht in Ihrer Kaufunktion eingeschränkt. Somit wäre ein eventueller Ersatz dieser Zähne überflüssig.
Die Zahnzusatzversicherung unterscheidet die Zähne genau
Desweiteren unterscheiden die Versicherer Zähne die durch festsitzenden Zahnersatz wie z.B. eine Brücke, Krone oder ein Implantat ersetzt wurden und herausnehmbaren Zahnersatz (Prothesen).
CSS und ARAG stellen durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzte Zähne mit nicht ersetzten Zähnen gleich. Barmenia und Central machen hier keinen Unterschied. Auch die Anzahl der als fehlend eingestuften Zähne ist bei der Wahl des passenden Tarifes entscheidend. Genau einen fehlenden Zahn versichert die Barmenia im ZGplus kostenfrei ohne weitere Einschränkungen in der Leistung mit. Die Central versichert bis zu 3 fehlende Zähne mit einem Beitragszuschlag von 5,- Euro pro Zahn mit. Bei der ARAG können bis zu 4 fehlende Zähne mitversichert werden. Es fällt ein Beitragszuschlag von zehn Prozent pro Zahn an. Die Universa versichert bei Abschluss fehlende Zähne nicht mit. Dort gibt es aber keine Grenze bezüglich welcher Anzahl an fehlenden Zähnen versichert werden kann. Nutzen Sie einfach unseren Angebotsrechner. Aufgrund Ihrer Angaben werden Ihnen im Hand umdrehen alle Tarife angezeigt die für Sie in Frage kommen. Der bequemste Weg zur passenden Zahnzusatzversicherung.

